Meldefrist Clubmeisterschaft auf 30. April verlängert.

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Um seine Ergebnisse für die Clubmeisterschaft 2015 gewertet zu bekommen, müssen lt. Ausschreibung 2 Kriterien vorliegen:

1. Der Fahrer muß über das Nennformular gemeldet sein.

2. Der Fahrer muss nach der Nennung seine Ergebnisse über das Meldeformular eingegeben haben.

Damit alle, die sich bis jetzt noch nicht eingeschrieben haben, die Chance haben, Ihre ersten Ergbnisse für 2015 noch in die Wertung einbringen zu können, wird die Frist für die Nennung UND Eingabe der Ergebnisse auf den 30. April verlängert. Wird nur für die Clubmeisterschaft genannt und ein Ergebnis vor dem 24.4. wird nach dem 30.4. eingetragen, so gilt dieses Ergebnis nicht. Wird nicht gemeldet und nur ein Ergebnis eingetragen, so gilt dieses Ergebnis auch nicht.Nach dem 30.4. wird die Regelung der Ausschreibung ohne weiter Ausnahme angewandt.